Glossar
Zu- und Abschläge
Im DRG-System sind Zu- und Abschläge Vergütungsanpassungen, die zusätzlich zur Basisvergütung einer Fallpauschale vorgenommen werden. Diese Anpassungen dienen dazu, den tatsächlichen Aufwand und die besonderen Bedingungen der Behandlung besser abzubilden.
Zuschläge:
Sie erhöhen die Vergütung für eine medizinische Behandlung, wenn besondere Umstände vorliegen, die über den Standardaufwand hinausgehen (z. B. Überschreitung der oberen Grenzverweildauer).
Abschläge:
Sie stellen eine Minderung der Regelvergütung dar und kommen zur Anwendung, wenn eine Mindestverweildauer (untere Grenzverweildauer oder mittlere Verweildauer bei Verlegungsfällen) nicht erreicht wird.
Insgesamt tragen Zu- und Abschläge im DRG-System dazu bei, eine faire und sachgerechte Vergütung zu gewährleisten. Sie setzen Anreize für eine qualitativ hochwertige und effiziente Patientenversorgung und ermöglichen eine flexible Anpassung an besondere Anforderungen oder unvorhergesehene Kosten.
