Glossar
ZE – Zusatzentgelt
Zusatzentgelte (ZE) im DRG-System sind Zahlungen, die über die reguläre Vergütung einer Fallpauschale hinausgehen. Sie werden für besonders kostenintensive Leistungen und Medikamente gewährt, die im Rahmen der Standardfallpauschale nicht ausreichend berücksichtigt werden können.
Es gibt bundeseinheitlich bepreiste ZE (§ 17b KHG), die in den Anlagen 2 und 5 des Fallpauschalenkatalogs aufgeführt sind. Daneben gibt es individuell zu verhandelnde ZE (siehe 3.).
Zusatzentgelte kommen vor allem in folgenden Situationen zur Anwendung:
1. Besondere medizinische Leistungen oder aufwendige Behandlungsmethoden:
Wenn eine Behandlung oder eine besondere medizinische Technik hohe Kosten verursacht, die durch die reguläre Fallpauschale nicht gedeckt sind, wird ein Zusatzentgelt gezahlt. Dies betrifft beispielsweise teure Medikamente oder aufwendige medizinische Geräte, die für die Behandlung eines Patienten notwendig sind.
2. Behandlung von Patienten mit besonderem Versorgungsbedarf:
Für Patienten mit einem besonders hohen Versorgungsbedarf – zum Beispiel aufgrund schwerer Erkrankungen oder intensivmedizinischer Betreuung – können Zusatzentgelte erforderlich sein, um den zusätzlichen Ressourcenaufwand zu decken.
3. Vertragliche Vereinbarungen:
In bestimmten Fällen können Zusatzentgelte auch individuell zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern vereinbart werden. Diese ZE sind in § 6 Abs. 1 KHEntgG, Anlagen 4 und 6 aufgeführt.
Zusammenfassend stellen Zusatzentgelte sicher, dass außergewöhnliche, kostenintensive medizinische Leistungen oder besondere Patientensituationen angemessen vergütet werden, da die reguläre Vergütung im Rahmen des DRG-Systems hierfür häufig nicht ausreicht.
