Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Wirtschaftlichkeitsgebot

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein Grundprinzip des deutschen Gesundheitswesens. In § 12 SGB V heißt es: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten." Ziel ist es, die Mittel der Solidargemeinschaft effizient einzusetzen und Über-, Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden. Dies betrifft sowohl die Leistungserbringer, die kostenbewusst handeln sollen, als auch die Krankenkassen, die die Einhaltung überprüfen.