Glossar
Untere Grenzverweildauer
Im Rahmen der DRG-Fallpauschalen wird grundsätzlich innerhalb für jede DRG individuell definierter Grenzen und unabhängig von der Verweildauer derselbe Erlös erzielt. Die untere Grenze dieser Verweildauer wird als untere Grenzverweildauer bezeichnet. Wird diese im stationären Aufenthalt nicht erreicht, wird pro Tag ein Abschlag vom vollen Erlös vorgenommen, um die geringeren Kosten abzubilden.
