Glossar
Selektivverträge
Selektivverträge sind eine eigenständige Vertragsform im deutschen Gesundheitswesen. Sie werden direkt zwischen einzelnen Leistungserbringern (Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren) und den Krankenkassen geschlossen. Im Gegensatz zu den Kollektivverträgen, die verpflichtend zwischen vertretenden Organisationen wie den ärztlichen Vereinigungen und den Verbänden der Krankenkassen geschlossen werden müssen und für alle Mitglieder gültig sind, sind Selektivverträge nicht verpflichtend. Sie bestehen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung, beispielsweise in Form der Integrierten Versorgung (IV) oder der Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung.
