Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Schlichtungsausschuss

Ein Gremium, das bei Konflikten zwischen Parteien als Vermittler fungiert. Es versucht, eine gütliche Einigung zu erreichen, bevor rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Schlichtungsausschüsse werden häufig bei Arbeitskonflikten oder in anderen Streitfällen eingesetzt, um eine schnelle Lösung ohne Gerichtsverfahren zu finden.

Im Jahr 2020 wurde in Bezug auf die stationäre Abrechnung ein Schlichtungsausschuss ins Leben gerufen. Am 1. Januar 2020 trat das MDK-Reformgesetz in Kraft. In diesem Zuge wurde der § 19 in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eingeführt, der die Einrichtung eines bundesweiten Schlichtungsausschusses vorsieht. Dieser Ausschuss ist dafür zuständig, Meinungsverschiedenheiten bei Kodierungs- und Abrechnungsfragen zu klären.

Zur Bildung des Schlichtungsgremiums auf Bundesebene haben sich der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertraglich zusammengeschlossen. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu Kodierfragen werden durch das InEK veröffentlicht und gelten gemäß § 19 Abs. 6 KHG als offizielle Kodierregeln.