Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Sachkostenkorrektur

Der aus dem deutschen Gesundheitswesen stammende Begriff „Sachkostenkorrektur” bezeichnet die Korrektur von Abrechnungsdaten aus Krankenhäusern.

Bei einer stationären Behandlung entstehen neben den Kosten für die medizinische Behandlung auch Kosten für Sachleistungen wie Medikamente, Verbrauchsmaterialien und Geräte.

Diese Kosten werden von den Kalkulationskrankenhäusern jährlich dem InEK übermittelt. Der dabei entstehende Eindruck, dass die gemeldeten Kosten pauschal zu hoch angesetzt wurden, wird durch die Sachkostenkorrektur in der DRG-Kalkulation bereinigt.