Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Prüfquote

Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Gesetzgeber feste Prüfquoten eingeführt. Rechnungen über ambulante Leistungen sind von diesen Regelungen ausgenommen. Ab dem Jahr 2022 müssen die Krankenkassen jeweils quartalsbezogene Prüfquoten für Rechnungen über vollstationäre Behandlungen berücksichtigen. Die Prüfquote richtet sich dabei nach dem Anteil unbeanstandeter Rechnungen im vorvergangenen Quartal. Sie ergibt sich wie folgt:

- Mehr als 60 % der Rechnungen sind unbeanstandet: Prüfquote 5 %.

- Mehr als 40 % der Rechnungen sind unbeanstandet: Prüfquote 10 %.

- weniger als 40 % der Rechnungen sind unbeanstandet: Prüfquote 15 %.

- weniger als 20 % der Rechnungen sind unbeanstandet: Prüfquote entfällt bzw. liegt bei 100 %.