Glossar
Obere Grenzverweildauer
Im Allgemeinen decken DRG-Fallpauschalen innerhalb für jede DRG individuell definierter Grenzen, unabhängig von der Verweildauer, den gleichen Erlös ab. Die obere Grenze dieser Verweildauer wird als Obere Grenzverweildauer bezeichnet. Gemäß der geltenden Regelung wird das Krankenhaus für Patienten, die länger als die obere Grenzverweildauer bleiben, mit einem täglichen Zuschuss unterstützt. Dieser Zuschuss dient dazu, die kontinuierlich steigenden Kosten des Krankenhauses zu decken.
