Glossar
NUB – Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Die Abkürzung NUB steht für „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden” und bezeichnet ein Verfahren, mit dem innovative medizinische Vorgehensweisen und Technologien in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt werden können.
Die Einführung von NUB-Verfahren erfolgt in der Regel auf Antrag eines Krankenhauses oder einer Vertragsarztpraxis. Dabei handelt es sich um Methoden, die noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind, aber eine hohe medizinische Effektivität aufweisen. Dazu zählen beispielsweise neuartige Diagnostik- oder Therapieverfahren sowie innovative Medizinprodukte.
Über die Aufnahme der NUB-Verfahren in den GKV-Leistungskatalog entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis von Nutzenbewertungen und Kosteneffektivitätsanalysen. Dabei werden insbesondere die medizinische Notwendigkeit, die Sicherheit und Wirksamkeit der Methode sowie deren wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Während des NUB-Verfahrens können die Kosten für die neuen Verfahren und Technologien von den Krankenkassen übernommen werden, sofern sie positiv bewertet werden. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Erstattung, die in der Regel auf ein Jahr befristet ist.
Insgesamt soll das NUB-Verfahren dazu beitragen, dass innovative medizinische Verfahren und Technologien schneller in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt werden und Patienten von den neuesten medizinischen Entwicklungen profitieren können.
