Glossar
Nachstationär
Der Begriff bezeichnet die Versorgung von Patienten nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus. Hierzu gehören Maßnahmen wie Nachsorge oder Rehabilitation, die die Genesung fördern und die Wiederherstellung der Gesundheit unterstützen.
Im Abrechnungszusammenhang können nachstationäre Tatbestände gegebenenfalls gesondert abgerechnet werden.
