Glossar
Mindestmengenregelung
Die Mindestmengenregelung des G-BA schreibt vor, dass bestimmte komplexe Eingriffe nur in Krankenhäusern durchgeführt werden dürfen, die eine Mindestanzahl an jährlichen Fällen nachweisen können. Das Ziel besteht darin, durch Erfahrung die Behandlungsqualität und Patientensicherheit zu verbessern. Krankenhäuser, die den Nachweis ausreichender Fallzahlen nicht erbringen können, verlieren die Zulassung für diese Leistungen.
