Glossar
MDK-Reformgesetz
Mit dem seit dem 1. Januar 2020 geltenden MDK-Reformgesetz (Gesetz zur Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) wurden umfangreiche Änderungen zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern etabliert.
Änderungen sind unter anderem:
Einführung eines quartalsbezogenen Prüfquotensystems
Stärkung des Schlichtungsausschusses Bund
vorgelagerte Strukturprüfungen
Erweiterung des Katalogs ambulanter Leistungen.
Verbindliche Rechnungslegung.
Vom Krankenhaus an die Krankenkasse zu leistende Aufschlagszahlungen
Schaffung von Transparenz durch zu veröffentlichende Statistiken zum Abrechnungs- und Prüfgeschehen.
