Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Kontextfaktoren

Leistungen, die im AOP-Katalog (ambulant operativ) enthalten sind und im Krankenhaus erbracht werden, werden in der Regel über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) im ambulanten Sektor abgerechnet. Für das Jahr 2023 haben der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) jedoch erstmals bestimmte Faktoren festgelegt, aufgrund derer die Regelungen zur ambulanten Abrechnung nicht zur Anwendung kommen, obwohl eine Leistung eigentlich im AOP-Katalog aufgeführt ist. Diese Änderungen beruhen auf den Bestimmungen des § 8 des AOP-Vertrags. In diesen Fällen können die Leistungen stationär behandelt und abgerechnet werden. Die Kontextfaktoren definieren somit medizinische Ausnahmetatbestände, die eine ambulante Durchführung von Leistungen verhindern.

Mit der Veröffentlichung des AOP-Katalogs am 1. Januar 2023 wurden die darin enthaltenen AOP-Leistungen mit Kontextfaktoren verknüpft. Diese bestehen aus spezifischen Diagnosen (ICD-10) und Behandlungsmaßnahmen (OPS) sowie weiteren Tatbeständen. Sie ermöglichen, dass eine AOP-Leistung in bestimmten Fällen stationär abgerechnet werden darf, wenn sie mit einer dieser Diagnosen oder Maßnahmen verknüpft ist. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diese Kontextfaktoren gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) korrekt zu dokumentieren und im Rahmen der Abrechnung eines Patientenfalls zu übermitteln.