Glossar
KHG – Krankenhausfinanzierungsgesetz
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ist ein deutsches Gesetz, das bis zum 31. Dezember 2003 die Abrechnung von Krankenhausleistungen allein regelte und durch das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) im Detail zur Einführung von Fallpauschalen spezifiziert wurde. Grundsätzlich regelt das KHG die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland und ist damit weiterhin ein wichtiges Instrument der Krankenhauspolitik. Es legt fest, wie Krankenhäuser finanziert werden. Die gesetzliche Grundlage sowohl für das DRG-System als auch für das PEPP-System ist im KHG verankert. Darüber hinaus enthält das KHG unter anderem die rechtlichen Grundlagen zur Arbeit des Bundesschlichtungsausschusses sowie die Vorgaben zur Prüfverfahrensvereinbarung für die Einzelfallprüfung nach § 275 SGB V.
