Glossar
KHEntgG – Krankenhausentgeltgesetz
Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist ein deutsches Gesetz, das die Abrechnung von Krankenhausleistungen regelt. Es trat am 1. Januar 2004 in Kraft und ergänzte das bis dahin allein geltende Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Ziel des KHEntgG ist eine leistungsgerechte und transparente Vergütung der Krankenhausleistungen. Die Abrechnung der Krankenhausleistungen erfolgt über das Fallpauschalensystem (DRG-System), bei dem die Leistungen nach einheitlichen Kriterien in Fallgruppen zusammengefasst werden. Jede Fallgruppe hat eine eigene Fallpauschale, die sich aus den Kosten der Behandlung zusammensetzt. Das KHEntgG definiert auch die Voraussetzungen für die Abrechnung besonderer Leistungen, wie etwa der Notfallversorgung oder ambulanter Operationen. Zudem schreibt es vor, dass die Krankenhäuser ihre Leistungen regelmäßig überprüfen und optimieren müssen, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.
