Glossar
KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist eine Organisation im deutschen Gesundheitswesen, die die Interessen der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene vertritt.
Zweck der KBV ist es, die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber den Krankenkassen, der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag und anderen relevanten Akteuren im Gesundheitswesen. Sie ist insbesondere für die Belange der niedergelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zuständig, die mit den gesetzlichen Krankenkassen Verträge über die ambulante Versorgung von Patienten abgeschlossen haben. Die rechtliche Grundlage der KBV findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB V). Die KBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu ihren Aufgaben gehören die Mitwirkung bei der Gestaltung der vertragsärztlichen Versorgung, die Erstellung von Richtlinien für die ärztliche Tätigkeit, die Sicherung der Qualität in der ambulanten Versorgung, die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen und die Förderung der Fort- und Weiterbildung von Ärzten. Die KBV setzt sich aus den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der einzelnen Bundesländer zusammen. Diese vertreten wiederum die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Landesebene. Die KBV ist im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten. Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und spielt eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung von Richtlinien und Entscheidungen, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen. Die KBV spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Organisation und Gestaltung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Deutschland. Ihre Tätigkeiten beeinflussen maßgeblich die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten im Land.
