Glossar
InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) entwickelt und pflegt auf Grundlage der §§ 17b/d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) das aG-DRG-System sowie das PEPP-System. Es unterstützt Krankenhäuser, Krankenkassen und Verbände beim Umgang mit den Systemen, um eine kontinuierliche Verbesserung der Kalkulationsqualität zu gewährleisten.
Gründung und Sitz
Das Institut hat seinen Sitz in Siegburg bei Bonn und wurde am 10. Mai 2001 zunächst als gGmbH von der gemeinsamen Selbstverwaltung (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) und Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband)) gegründet. Seit Juni 2007 fungiert es als InEK GmbH.
Aufgaben
Die Aufgaben des InEK unterteilen sich in zwei Kategorien. Zur medizinischen Kategorie gehören die Fallgruppenpflege (Definition neuer DRG-/PEPP-Fallgruppen, Pflege der Basis-Fallgruppen und des Schweregradsystems), die Entwicklung von Kodierrichtlinien, die Erarbeitung des DRG-Fallpauschalen-Katalogs als geltender Abrechnungskatalog sowie die Kalkulation der Leistungsgruppen nach KHVV. Darüber hinaus unterstützt das InEK andere Institutionen, Organisationen und Staaten bei der Implementierung eines pauschalierenden Entgeltsystems. Zu den ökonomischen Aufgaben zählen die Kalkulation von Relativgewichten sowie DRG-Zuschlägen und -Abschlägen, die Pflege des aG-DRG-Systems und des PEPP-Entgeltsystems sowie die Kalkulation von Investitionsbewertungsrelationen. Zur Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems werden jährlich auch neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) einbezogen. Das NUB-Anfrageverfahren findet von Anfang September bis zum 31. Oktober statt. In diesem Zeitraum können Leistungserbringer teilnehmen und die Aufnahme innovativer Therapien beantragen.
