Glossar
Grenzverweildauer
Für fast jede aDRG gibt es eine obere (OGVD) und eine untere Grenzverweildauer (UGVD), die beide in Tagen angegeben werden. Wird die Behandlung vor Erreichen der UGVD abgeschlossen, kann das Krankenhaus einen Teilbetrag der Fallpauschale als Abschlag nicht in Rechnung stellen. Dauert die Behandlung hingegen länger als die obere Grenzverweildauer, erhält das Krankenhaus pro Tag einen zusätzlichen Betrag (Zuschlag). Die Grenzverweildauern für die einzelnen DRGs sind im Fallpauschalenkatalog angegeben.
