Glossar
GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte
Die Abkürzung GOÄ steht für „Gebührenordnung für Ärzte”. Sie ist eine gesetzliche Grundlage, die die Vergütung ärztlicher Leistungen regelt, die außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Abrechnung und definiert die Honorarsätze für verschiedene ärztliche Leistungen, wie beispielsweise Untersuchungen, Diagnostik oder Behandlungen. Die Höhe des Honorars hängt dabei von der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit der erbrachten Leistungen ab.
Die GOÄ wurde zuletzt im Jahr 1996 reformiert und wird seitdem in der aktuell gültigen Fassung angewendet.
