Glossar
GKV – Spitzenverband
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ist die maßgebliche Vertretung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland auf europäischer und internationaler Ebene. Er wurde per Gesetz am 1. Juli 2008 etabliert und trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zu gestalten. Die Verträge, die der GKV-SV abschließt, sowie seine sonstigen Entscheidungen sind für sämtliche Krankenkassen, ihre Landesverbände und somit praktisch für alle gesetzlich Versicherten verbindlich. Der Verband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Vertretung ihrer Interessen. Zudem berät er die Parlamente und Ministerien im Rahmen laufender Gesetzgebungsverfahren und nimmt als stimmberechtigtes Mitglied am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) teil. Auf Bundesebene schließt er Verträge und Vereinbarungen mit den Vertragspartnern ab und verhandelt Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung.
