Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Gemeinsame Selbstverwaltung

Die „Gemeinsame Selbstverwaltung“ ist ein Prinzip des deutschen Gesundheitswesens, das die aktive Beteiligung von Leistungserbringern (Kliniken und niedergelassene Ärzte) sowie von Kostenträgern (Krankenkassen) an der Organisation und Verwaltung des Gesundheitssystems betont. Es ist ein grundlegendes Merkmal der Struktur des deutschen Gesundheitswesens und trägt zur Partizipation und Mitbestimmung der verschiedenen Akteure bei.

Die Gemeinsame Selbstverwaltung basiert auf der Idee, dass diejenigen, die im Gesundheitswesen tätig sind (zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen), sowie die Versicherten gemeinsam Verantwortung für die Organisation und Gestaltung des Gesundheitssystems tragen.

Die wichtigsten Institutionen, die dieses Prinzip in Deutschland umsetzen, sind:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Er setzt sich paritätisch aus Vertretern der Leistungserbringer (Ärzte und Krankenhäuser) und der Krankenkassen zusammen. Der G-BA spielt eine zentrale Rolle bei der Erstellung von Richtlinien für die ambulante und stationäre Versorgung sowie bei der Weiterentwicklung des Gesundheitssystems.

  • Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen): Diese regionalen Organisationen der Ärzte sind ebenfalls Teil der gemeinsamen Selbstverwaltung. Sie vertreten die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte.

  • Die Spitzenverbände der Krankenkassen sind ebenfalls an der gemeinsamen Selbstverwaltung beteiligt. Die Spitzenverbände repräsentieren die gesetzlichen Krankenkassen und sind ebenfalls an der gemeinsamen Selbstverwaltung beteiligt. Die Selbstverwaltung fördert die Kooperation zwischen den verschiedenen Interessengruppen und trägt so zu einer ausgewogenen und bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung bei.