Glossar
G-BA, Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er entscheidet über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, erstellt Richtlinien zur Versorgung und sichert die Qualität im Gesundheitswesen. Seine Mitglieder sind Vertreter von Ärzten, Krankenkassen, Krankenhäusern und Patientenorganisationen.
