Glossar
Festbeträge
Festbeträge sind ein Instrument zur Preisregulierung im Gesundheitswesen, das in einigen Ländern, darunter Deutschland, im Kontext von Arzneimittelpreisen eingesetzt wird. Dabei handelt es sich um festgelegte Beträge, die von den Krankenkassen maximal für die Erstattung bestimmter Medikamente gezahlt werden. Sie werden in der Regel für Arzneimittel festgelegt, für die es therapeutisch vergleichbare Alternativen gibt.
Im Folgenden sind einige wichtige Aspekte zu Festbeträgen im Rahmen von Arzneimitteln aufgeführt:
Vergleichbare Therapieeffekte: Festbeträge werden für Gruppen von Arzneimitteln festgelegt, die als therapeutisch vergleichbar gelten. Das bedeutet, dass diese Medikamente ähnliche Wirkungen haben und für die gleiche Indikation verwendet werden können.
Kostendämpfung: Festbeträge dienen der Kostendämpfung im Gesundheitssystem. Indem für therapeutisch vergleichbare Medikamente nur die maximal festgelegten Beträge erstattet werden, sollen die Gesamtkosten für Medikamente begrenzt und eine wirtschaftliche Verordnungsweise gefördert werden.
Eigenbeteiligung: Wählt ein Patient ein Arzneimittel, das teurer ist als der Festbetrag, muss er die Differenz selbst bezahlen. Diese Differenz wird als Eigenbeteiligung des Patienten bezeichnet.
Verordnungsverhalten beeinflussen: Festbeträge können das Verordnungsverhalten von Ärzten beeinflussen, indem sie diese dazu ermutigen, kostengünstigere Medikamente innerhalb der festgelegten Gruppen zu verschreiben.
Festbetragsgruppen: Die Festbeträge werden nicht für jedes einzelne Medikament, sondern für Gruppen von Medikamenten mit vergleichbarer therapeutischer Wirkung festgelegt. Ärzte können aus der jeweiligen Gruppe das Medikament auswählen, das am besten zur individuellen Situation des Patienten passt.
In Deutschland werden Festbeträge von einer unabhängigen Institution, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), festgelegt. Dieser Prozess erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Festbeträge sind keine staatlich festgelegten Preise für Arzneimittel, sondern Höchstgrenzen, bis zu denen die Krankenkassen die Kosten erstatten müssen. Liegt der Preis eines verordneten Arzneimittels über dem Festbetrag, weil der Hersteller seinen ursprünglichen Preis nicht abgesenkt hat, kann der Patient auf ein vergleichbares, kostengünstigeres Medikament umgestellt werden. Ist dies nicht möglich, muss der Patient die Mehrkosten für das teurere Arzneimittel selbst tragen. Festbeträge werden für Gruppen verschiedener Medikamente ermittelt, die in Wirkung, Qualität und Zusammensetzung vergleichbar sind. Das System der Festbeträge soll verhindern, dass durch die Verschreibung besonders teurer Arzneimittel unnötige Kosten entstehen. In der Regel entscheiden sich Patienten für die kostengünstigere Alternative, weshalb die Pharmaunternehmen ihre Preise meist an die vorgegebenen Festbeträge anpassen.
