Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Entlassmanagement

Das Entlassmanagement ist ein strukturierter Prozess, der sicherstellen soll, dass Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt eine nahtlose und bedarfsgerechte Weiterversorgung erhalten. Er umfasst verschiedene Maßnahmen, die den Übergang vom Krankenhaus in die ambulante oder stationäre Weiterbehandlung unterstützen. Das Entlassmanagement ist gesetzlich geregelt und in verschiedenen Paragraphen verankert, darunter:

1. § 39 Abs. 1 Satz 4 SGB V:

  • Dieser besagt, dass Krankenhäuser verpflichtet sind, ein Entlassmanagement einzurichten und durchzuführen, um eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung der Patienten sicherzustellen.

2. § 39 Abs. 1 Satz 5 SGB V:

  • Hier wird festgelegt, dass das Entlassmanagement auch die Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern, wie ambulanten Pflegediensten oder Rehabilitationseinrichtungen, beinhalten soll, um eine reibungslose Versorgungskette zu gewährleisten.

3. § 39 Abs. 2 SGB V:

  • Dieser Paragraph regelt die konkreten Aufgaben des Entlassmanagements. Dazu gehören unter anderem die Erstellung eines Entlassplans, die Organisation erforderlicher Hilfsmittel und Medikamente sowie die Vermittlung von Nachsorgeleistungen.

Das Entlassmanagement umfasst eine individuelle Beratung und Planung für jeden Patienten, die auf dessen spezifischen Bedürfnissen und medizinischen Voraussetzungen basiert. Ziel ist es, eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten, Komplikationen zu vermeiden und eine schnelle Genesung zu fördern. Die Durchführung des Entlassmanagements erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem behandelnden Krankenhaus, dem Patienten, seinen Angehörigen und gegebenenfalls anderen Leistungserbringern.

Das Entlassmanagement ist ein wichtiger Bestandteil der patientenzentrierten Versorgung. Es trägt dazu bei, den Übergang vom Krankenhaus in die häusliche oder weiterführende Versorgung effektiv zu gestalten. Es unterstützt Patienten bei der Organisation von Folgebehandlungen, der Medikamenteneinnahme, der Einhaltung von Therapieplänen sowie der Beantragung weiterer für den Genesungsprozess erforderlicher Leistungen.