Glossar
Duale Krankenhausfinanzierung
Die Krankenhausfinanzierung in Deutschland erfolgt seit 1972 nach dem Prinzip der dualen Finanzierung. Diese ist im Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt.
Die Betriebskosten, das heißt alle Kosten, die für die Behandlung von Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert (§ 2 Nr. 4, § 4 Nr. 2, §§ 16 ff. KHG). Die Investitionskosten, zum Beispiel Kosten für einen Computertomographen (CT), werden gemäß § 2 Nr. 2 und 3 KHG durch die Bundesländer finanziert. Die Länder entscheiden somit darüber, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird.
Wenn ein Krankenhaus in den Landeskrankenhausplan der Bundesländer aufgenommen wird, dann sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in diesen Krankenhäusern verpflichtet.
