Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

Bundesbasisfallwert (BBFW)

Mit § 10 Absatz 9 KHEntgG führte das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) die Einführung eines Bundesbasisfallwerts (BBFW) ein, um die teils erheblichen Unterschiede bei den Landesbasisfallwerten (LBFW) zu verringern. In der Übergangsphase von 2010 bis 2015 wurden die LBFW schrittweise in einen Korridor um den BBFW integriert.

Die ursprünglich angedachte Einführung eines in allen Ländern identischen Basisfallwertes erfolgte jedoch bis heute nicht.

Die Berechnung des BBFW und des zugehörigen Korridors erfolgt durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag der zentralen Vertragsparteien, zu denen die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der PKV-Verband gehören. Grundlage hierfür sind die Basisfallwerte, die in den einzelnen Bundesländern gelten. Diese Werte werden jährlich von den Landeskrankenhausgesellschaften gemeldet und umfassen unter anderem die zugrunde gelegten Ausgaben sowie die effektiven Bewertungsrelationen.

Die in den Ländern verhandelten Basisfallwerte dürfen dabei lediglich innerhalb des ausgewiesenen Korridors um den BBFW schwanken. So konnte eine Annäherung der Landesbasisfallwerte zueinander erreicht werden.