Glossar
Bezugsgröße
Die Bezugsgröße im DRG-System ist ein monetärer Wert, der die durchschnittlichen Kosten eines Behandlungsfalls im Krankenhaus abbildet. Diese durchschnittlichen Kosten werden in Bezug zur Bewertungsrelation mit dem Wert Eins gesetzt. Das bedeutet, dass eine DRG, die in der Kalkulation exakt die Durchschnittskosten trifft, im Fallpauschalenkatalog die Bewertungsrelation von 1,0 erhält.
Da die Bezugsgröße stets unter den auf Landesebene verhandelten Euromultiplikatoren (Baserate) für den DRG-Erlös liegt, sollen Fallpauschalen so systemideal von Krankenhäusern regelhaft wirtschaftlich zu erbringen sein.
