Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Glossar

ASV – Ambulant spezialfachärztliche Versorgung

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer und/oder seltener Erkrankungen. Dieses Versorgungsangebot kann von Krankenhäusern, niedergelassenen Fachärzten und Medizinischen Versorgungszentren bereitgestellt werden. Dabei arbeiten spezialisierte Ärzte verschiedener Fachrichtungen in einem interdisziplinären Team zusammen.

Die Rahmenbedingungen für dieses Versorgungskonzept sind in der Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. In dieser Richtlinie sind allgemeine Anforderungen definiert, die für alle ASV-Angebote gelten, sowie spezifische Anforderungen für einzelne Erkrankungen. Dazu gehören die Qualifikation des ASV-Teams und der diagnostische und therapeutische Leistungsumfang.

Wichtige Aspekte der ASV umfassen:

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten eng zusammen, um eine umfassende und koordinierte Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

  • Gleiche Rahmenbedingungen: Sowohl Vertragsärzte als auch Krankenhausärzte übernehmen die ambulante hochspezialisierte Versorgung unter gleichen Bedingungen.

  • Vergütung: Die Leistungen werden zu festen Preisen und extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung vergütet.

  • Qualitätssicherung: Der G-BA stellt durch spezifische Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte und die Ausstattung der Einrichtungen sicher, dass die Qualität der Versorgung gewährleistet ist.

Die ASV wurde 2014 eingeführt und umfasst mittlerweile verschiedene Indikationen, darunter gastrointestinale Tumoren und Tuberkulose. Ziel ist es, Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen durch die Kooperation von Spezialisten verschiedener Fachdisziplinen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Diagnostik und Therapie zu ermöglichen.