Glossar
ASA-Klassifikation
Die von der American Society of Anesthesiologists entwickelte ASA-Klassifikation ist ein System zur Bewertung des perioperativen Risikos eines Patienten vor einer geplanten Operation. Es unterteilt Patienten basierend auf ihrem Gesundheitszustand und dem damit verbundenen Risiko für Komplikationen während und nach der Operation in verschiedene Gruppen.
Die ASA-Klassifikation umfasst folgende Kategorien:
• ASA I: Gesunder Patient ohne relevante Erkrankungen.
• ASA II: Ein Patient mit einer leichten Systemerkrankung, die keine Einschränkung der täglichen Aktivitäten darstellt, wie z. B. gut eingestellter Bluthochdruck oder Diabetes mellitus ohne Komplikationen.
• ASA III: Ein Patient mit einer schwereren Systemerkrankung, die eine Einschränkung der täglichen Aktivitäten darstellt, wie z. B. chronische Lungenerkrankungen oder stabile Angina pectoris.
• ASA IV: Ein Patient mit einer schweren Systemerkrankung, die eine Bedrohung für das Leben darstellt, wie z. B. instabile Angina pectoris, Leberzirrhose oder schwere Niereninsuffizienz.
• ASA V: Ein Patient, der im Sterben liegt und eine Operation aus lebenserhaltenden Gründen benötigt.
Je höher die ASA-Klassifikation eines Patienten ist, desto höher ist das perioperative Risiko. Diese Klassifikation ist ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen eine Operation sowie bei der Planung der prä- und postoperativen Betreuung und Überwachung des Patienten.
Zusätzlich gibt es die Kategorie ASA VI für Patienten mit festgestelltem Hirntod, die als Organspender dienen. Die ASA-Klassifikation wird weltweit in vielen klinischen und wissenschaftlichen Zusammenhängen verwendet und hilft dabei, das Risiko operativer Eingriffe besser einzuschätzen.
In den Kontextfaktoren zum ambulanten Operieren nach § 115b SGB V sind die wesentlichen Kriterien der ASA-Einteilung neben anderen Tatbeständen gut abgebildet. Es ist davon auszugehen, dass höhere ASA-Grade ausreichende Ausschlusskriterien für eine ambulante Versorgung eines Patienten darstellen.
